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AGBs

GREINERSTUDIOS GmbH – LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN – AGBs Stand: November 2010

I. Allgemeines 

Wir arbeiten und verkaufen nur aufgrund unserer allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

Die Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren oder mit der Anlieferung der Fotomuster bei uns im Studio oder der Auftragserteilung für Auf­nahmen außerhalb unseres Studios gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen als angenommen.

II. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen uns übergebenen Produkten, Mustern und Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht besitzt sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung eingeholt hat. Von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, hat uns der Auftraggeber vollumfänglich freizustellen. Wir sind nicht verpflichtet, etwaige Produkte, Muster und Vorlagen bzw. Zulieferungen des Auftraggebers auf ihre Rechtmäßigkeit oder Richtigkeit zu prüfen.

Sollten durch Bereitstellungen oder Vorgaben des Auftraggebers Rechte Dritter verletzt werden und wir hierfür in Anspruch genommen werden, wird der Auftraggeber uns von den Ansprüchen Dritter freistellen (inkl. der Rechts- und Verteidigungskosten). Sofern der Auftraggeber die Lichtbilder bearbeitet oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise nutzt und dadurch Rechte bzw. Vorgaben Dritter verletzt werden, wird der Auftraggeber daraus resultierende Streitigkeiten selbst führen. Ist dies aus zwingenden Gründen nicht möglich, wird der Kunde uns von den Ansprüchen Dritter freistellen (inkl. der Rechts- und Verteidigungskosten).

Bildbearbeitung:

Erteilt der Auftraggeber uns den Auftrag zur elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder, so hat er zu versichern, dass er dazu berechtigt ist. Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer falschen Versicherung beruhen.

III. Lieferungen und Preise

Alle Angebote sind freibleibend. Bei uns eingehende Aufträge und Bestellungen werden erst mit dem Tag der Lieferung oder aber im Falle einer Auftragsbestätigung mit deren Zugang beim Kunden rechtsverbindlich.

Alle unsere Warenlieferungen werden zu Nettopreisen berechnet. Die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Lieferfristen sind unverbindlich angegeben, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis
zu ihrem Ablauf die Ware unser Werk verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Ein Rücktritt vom
Vertrag sowie Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen. Lieferverzug tritt nicht ein bei höherer Gewalt, Ausfällen von Maschinen, Brand, Energiemangel,
Versagen der Verkehrsmittel, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Rohstoffzulieferungen oder ähnlichen Betriebsstörun­gen. Dies gilt auch wenn diese Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist
angemessen; wird die Lieferung unmöglich werden wir von der Lieferfrist frei. In beiden Fällen entfallen Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden.

IV. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind ab Rechnungsdatum zahlbar und fällig

a) ohne jeden Abzug innerhalb von 20 Tagen

b) Bei eventuell vereinbartem Skonto innerhalb von 10 Tagen.

Bei allen Fristen gilt: bei Unklarheiten von einzelnen Positionen innerhalb einer Rechnung, müssen die unstrittigen Positionen dieser Rechnung innerhalb der bekannten Skonto- bzw. Zahlungsfristen bezahlt werden um nicht in Verzug zu geraten. Für den Restausgleich besteht nach Ablauf von 10 Tagen keine Skontoberechtigung mehr. Die Berechtigung zum Skontoabzug entfällt bei Reklamationen nach einem Zahlungsziel von 10 Tagen. .

Jede Zahlung wird auf die älteste offene Rechnung verbucht. Rechnungen können nur dann unter Skontoausnutzung beglichen werden, wenn keine älteren Rechnungen offen stehen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem gesetzlichen Verzugszins. Mahngebühren werden wie folgt berechnet: 1. Mahnung € 10,-; 2. Mahnung € 25,-; 3. Mahnung € 30,- zzgl. Verzugszinsen. Wir behalten uns vor, in bestimmten Fällen Lieferung nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme durchzuführen.

Wechsel werden unter Berechnung von Diskontspesen nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber hereinge­-
nommen. Für die rechtzeitige Vorlage der Wechsel übernehmen wir keine Gewähr. Jeder Geschäftspartner, von dem wir Wech­-
sel hereinnehmen, übernimmt die Haftung dafür, daß er selbst und der jeweilige Wechselakzeptant bis zur Fälligkeit aller gege­-
benen Wechsel nicht in Vermögensverfall geraten und daß insbesondere bis zur Fälligkeit aller Wechsel keinerlei Wechselpro-­
teste gegen Akzeptanten vorkommen, auch nicht solche aus anderen, ;uns sonst nicht interessierenden Rechstverhältnissen.
Sollten uns derartige Wechselproteste bekannt werden, so sind wir berechtigt, in Höhe der Gesamtsumme aller uns gegebenen,
noch nicht fällig gewordenen Wechsel von demjenigen, von dem wir sie hereingenommen haben, die sofortige Stellung einer
Bar- oder- Banksicherheitsleistung zu verlangen. Deren Auszahlung hat in Höhe der jeweiligen Wechselbeträge an uns bei
Fälligkeit der Wechsel zu erfolgen, falls diese nicht pünktlich eingelöst werden. Alle offenen Rechnungen werden zu sofortiger
Zahlung netto fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer älteren Rechnung um 5 Tage in Verzug gerät. Mit Gegenansprü­-
chen, die weder rechtskräftig festgestellt noch von uns anerkannt sind, kann der Kunde weder aufrechnen, noch ein Zurückbe-
haltungsrecht geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden auch nicht während der Abwicklung einer Rekla­-
mation zu.

V. Verpackung und Versand

Wir behalten uns vor, den Versand nach unserer Wahl auf billigstem Wege vorzunehmen. Bei Sendungen deren Warenwert weniger als € 500,- beträgt und bei Lieferungen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland, werden die Verpackungs- und Versandkosten ab Werk berechnet. Kosten für Paketdienst, Eil- oder Expressgut gehen immer zu Lasten des Empfängers.

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware von uns dem Frachtführer übergeben wird. Dies gilt unab­hängig von der Art des Versandes und auch dann wenn die Versandkosten von uns übernommen werden. Der Kunde ist ver­pflichtet, die Ware bei Erhalt sofort zu prüfen und Beanstandungen dem Frachtführer innerhalb der gesetzlichen Frist sowie uns unverzüglich mitzuteilen. Den Nachweis des Verlustes oder der Beschädigung von Waren hat der Kunde zu erbringen.

VI. Reklamationen

Beanstandungen wegen Abweichungen der gelieferten Ware von der Bestellung hinsichtlich Art, Sorte oder Menge müssen innerhalb 8 Tagen schriftlich erklärt werden. Das gleiche gilt bei Beanstandungen wegen Qualitätsmängeln, die nur dann aner¬kannt werden können, wenn uns unverzüglich und gleichzeitig mit der Reklamation Muster der beanstandeten Ware eingesandt werden. Es muss uns die Gelegenheit gegeben werden, Ersatz zu liefern (im Studio durch neue Aufnahmen – hierbei muss der Kunde auf seine eigenen Kosten die Ware neu liefern und wieder abholen– oder durch neue Erstellung von Daten oder Farbbilder, wobei der Kunde die reklamierten Bilder zurückschicken muss). Bevor mangelhafte Daten oder Bilder drucktechnisch korrigiert werden, muss uns die Möglichkeit und die Zeitspanne für eine Neufotografie, Datenneubearbeitung gegeben werden. Folgeschäden aus überschrittenen Terminen werden hierbei nicht anerkannt. Erweist sich die Rekla¬mation als berechtigt, so hat der Kunde die Ware eine angemessene Frist lang zu unserer Disposition zu halten. Der Kunde verliert in allen Fällen das Recht, sich auf die Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Lieferung zu berufen, wenn er die Rügefrist nicht einhält oder uns die Überprüfung der Mängelrüge nicht unverzüglich ermöglicht.

VII. Gewährleistung

Die Gewährleistung beschränkt sich auf den Ersatz in geeigneter Art und Menge der Waren, deren Fehlerhaftigkeit der Kunde nachgewiesen hat. Unserer technischen Abteilung ist die Gelegenheit zu geben, die Ware auf die angegebenen Mängel zu

untersuchen. Ist die Ersatzlieferung ebenfalls nachgewiesenermaßen fehlerhaft, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis an-
gemessen zu mindern oder den Vertrag rückgängig zu machen.
Jede Haftung, die über die in diesen Bedingungen beschriebene Haftung hinausgeht, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug,
Verschulden bei Vertragsabschluß, schuldhafter Verletzung der Gewährleistungspflicht, unerlaubter Handlung oder aus positiver Forderungsverletzung sowie auf Ersatz jedweder mittelbarer oder unmittelbarer Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen,
es sei denn, sie beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. In Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir nur
insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Käufer gerade gegen die eingetretenen Schäden abzusichern. Da Ober­
flächen von Fotomustern je nach Betrachtungswinkel, Lichteinfall, Schattierung und Einfärbung mit versch. Farbgattungen
ganz verschieden farblich abgebildet werden, kann für Daten und Farbvergrößerungen keine Gewähr auf Farbrichtigkeit gegeben werden. Wir empfehlen dringend den weiterverarbeitenden Lithografen und Druckern ein verbindliches Muster mitzugeben.

VIII. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung (Saldoausgleich) sämtlicher – auch künftiger – uns aus der Verbindung mit dem Geschäftspartner zustehenden Forderungen unser Eigentum (Kontokorrentvorbehalt).

Das Urheberrecht verbleibt immer bei uns und wird nicht mit verkauft. Alle Nutzungsrechte an Fotoaufnahmen und Movies verbleiben grundsätzlich bei uns und werden nur zeitlich und medial befristet weitergegeben. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

Grundsätzlich behalten wir uns vor, unbenommen anderer Nutzungsrechte, unsere Aufnahmen und unsere Movies zur Eigendarstellung zu nutzen.

Alle vom Auftragnehmer (Verwender) erbrachten Leistungen im Bereich Fotografie, Konzeption, Gestaltung und Design unter­liegen dem Urheberrechtsgesetz. Dies gilt auch für Exposes, Skizzen, Entwürfe und Sofortbilder. Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Vergabe umfassender Nutzungsrechte, z. B. die Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. .
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages die Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

Bis zur vollständigen Begleichung der Forderung einer Geschäftsbeziehung wird das Anwartschaftsrecht des Vertragspartners an dem Vorbehaltsgut bzw. dem Arbeitsprodukt nach Verarbeitung, Verbindung o. ä. zur Sicherheit übereignet. Im Konkurs des Sicherungsgebers (Vertragspartner) können die Greinerstudios GmbH die Herausgabe des Vorbehaltsgutes bzw. Arbeitsproduktes nach Verarbeitung, Verbindung o. ä. aufgrund des zur Sicherheit übereigneten Anwartschaftsrechts verlangen. Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen (Impressum). Der Auftraggeber kann seine Zustimmung nur dann verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware oder deren Verbindungen mit fremdem Material erwerben wir Miteigentum an der hergestellten neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der durch die Verarbeitung entstandenen neuen Sachen. Für die Bewertung ist sowohl für den Wert der Vorbehaltsware als auch für den Wert der Verarbeitung maßgeblich.

Der Kunde wird bei der Verarbeitung für uns tätig, ohne irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegenuns zu erwerben. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware bzw. das Arbeitsprodukt der Verarbeitung oder Verbindung für uns sorgfältig zu verwahren.
Bei Weiterveräußerung des neuen Produktes durch den Kunden tritt sicherungshalber anstelle des Produktes anteilig die dem Kunden aus der Weiterveräußerung zustehende Kaufpreisforderung. Der Kunde tritt diese anteilige Kaufpreisforderung bereits jetzt schon an uns ab, wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

Wird die gekaufte Ware vom Kunden unverarbeitet weiterverkauft, so tritt dieser schon jetzt die ihm aus solchen Veräußerungen zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns bis zur Höhe unserer Forderung ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Übersteigen die Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 20 %, so sind wir verpflichtet, den übersteigenden Teil der uns zustehenden Sicherheiten dem Kunden auf dessen Aufforderung hin freizugeben.

Der Kunde hat uns sofort schriftlich Bescheid zu geben, wenn in die Vorbehaltsware oder in im Miteigentum stehende Ware sowie in durch Vorausabtretungen des Kunden übertragene Forderungen vollstreckt wird. Der Kunde hat dem Vollstreckungs­organ und dem Vollstreckungsgläubiger unverzüglich mitzuteilen, dass die Ware noch im Vorbehaltseigentum oder im Miteigentum steht, bzw. dass die Forderung an uns abgetreten ist. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder wird die Erfüllung gefähr­det, so sind wir zu Rücknahme unserer Waren und der im Miteigentum stehenden Waren und zur Offenlegung sowie Einzie­hung der an uns abgetretenen Forderungen auch ohne vorherige Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung berechtigt. Der Kunde ist jederzeit auf Verlangen verpflichtet, die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und alle zum Forderungseinzug notwendigen Informationen zu geben. Ist der Kunde kein Kaufmann, beschränkt sich der Eigentumsvorbehalt lediglich auf den Liefergegenstand selbst.

IX. Datenspeicherung

Unsere Datenverarbeitung speichert zum Geschäftsverkehr notwendige personenbezogene Daten unserer Geschäftspartner, die mit Vertragsabschluß hierzu ihr Einverständnis erklären.

X. Verwahrung

Fotomuster, Originale, Vorlagen, Datenträger und andere, der Wiederverwertung dienende Gegenstände, werden bis zur
Auslieferung, bzw. Abholung pfleglich behandelt. Für Beschädigung und /oder Verlust haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit und nur in Höhe des Materialwertes. Sollen solche Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung zu besorgen. .

XI. Salvatorische Klauseln, Nebenabreden

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Coburg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, Coburg; jedoch können wir den Auftraggeber auch bei den Gerichten seines Geschäftssitzes verklagen. Bei Lieferung ins Ausland gilt ausschließlich Deutsches Recht.

GREINERSTUDIOS GmbH • Damaschkestraße 6 • 96465 NEUSTADT • TEL 09568/897280 • FAX 09568/8972819